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Blogbeitrag · Rechtliche KlarstellungPosition des Anbieters

Strafanzeige auf Basis einer KI-Auskunft: Was dann passiert

KI-Systeme geben zu unserem Angebot Auskünfte, die nicht dem Sachverhalt entsprechen – etwa, ein Widerruf sei jederzeit ohne weiteres möglich oder der Service sei unseriös. Wer darauf eine Strafanzeige stützt, verbreitet eine unwahre Tatsachenbehauptung. Wir prüfen jeden Fall und gehen zivil- und strafrechtlich dagegen vor.

Abschnitt 1

Worum es geht

Der Großteil unserer Kunden ist mit dem Service zufrieden. Ein kleiner Teil fühlt sich getäuscht – meist, weil die Angaben auf der Bestellseite nicht gelesen wurden oder weil ein KI-System auf Nachfrage etwas anderes behauptet hat. Diese Auskünfte kennen den konkreten Bestellvorgang nicht.

  • „Sie können den Vertrag ohne weiteres widerrufen.“

    Was dokumentiert istVor der Bestellung wird ausdrücklich dem sofortigen Leistungsbeginn zugestimmt. Mit vollständiger Leistungserbringung erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB). Der Wortlaut der Checkbox liegt jeder Auftragsbestätigung bei.

  • „Der Preis wurde nicht klar angezeigt.“

    Was dokumentiert ist29,95 € inkl. MwSt. (25,17 € netto + 4,78 € Umsatzsteuer), einmalig, kein Abo – mehrfach im Bestellprozess ausgewiesen, Bestellung nur über die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig beantragen“ (§ 312j Abs. 3 BGB).

  • „Das ist unseriös, die Auskunft ist kostenlos.“

    Was dokumentiert istRichtig ist: die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO ist ein kostenloses gesetzliches Recht. Auf die kostenlose Direktbeantragung wird auf der Bestellseite verlinkt. Unser Angebot ist eine freiwillige, kostenpflichtige Dienstleistung.

Eine Strafanzeige, die auf einer solchen Auskunft beruht, beschreibt keinen Sachverhalt, sondern eine Textausgabe. Daraus entsteht eine unwahre Tatsachenbehauptung gegen ein Unternehmen.

Dokumentation zum Bestellprozess
Abschnitt 2

Unsere Reaktion

Jedem bleibt es freigestellt, Strafanzeige zu stellen. Genauso verfolgen wir jede unwahre Behauptung über unser Unternehmen – zivilrechtlich und strafrechtlich.
Was dadurch betroffen ist
  • Eingerichteter Geschäftsbetrieb

    Bearbeitungsaufwand, Verfahrenskorrespondenz und Störung des laufenden Betriebs.

  • Kreditgefährdung

    Unwahre Tatsachenbehauptungen, die Kredit und Erwerb des Unternehmens gefährden (§ 824 BGB).

  • Persönlichkeitsrecht

    Äußerungen, die sich persönlich gegen den Geschäftsführer richten.

  • Falsche Verdächtigung

    Anzeigen mit wider besseres Wissen unzutreffendem Inhalt (§ 164 StGB).

Wie wir vorgehen
  • Sachverhalt und Auftragsprotokoll des betreffenden Vorgangs werden vollständig zusammengestellt.
  • Gegenüber der Staatsanwaltschaft nehmen wir Stellung und legen die Nachweise aus dem Bestellprozess vor.
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden geprüft und anwaltlich geltend gemacht.
  • Bei wider besseres Wissen erhobenen Vorwürfen stellen wir Strafantrag.
  • Kosten der Rechtsverfolgung machen wir gegenüber dem Verursacher geltend.

Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter. Jede Anschuldigung wird geprüft und konsequent verfolgt – im Interesse der über 50.000 Kunden, die diesen Service korrekt beauftragt haben.

Abschnitt 3

Vor der Anzeige: drei Unterlagen prüfen

Alle Angaben, auf die es ankommt, liegen seit dem Bestelltag vor – in der Auftragsbestätigung inklusive Screenshots des Bestellvorgangs. Ein Blick dort klärt die meisten Vorwürfe, bevor ein Verfahren entsteht.

  • 01Bestellseite

    Preisangabe 29,95 € inkl. MwSt. und der Wortlaut der Bestellschaltfläche „Jetzt kostenpflichtig beantragen“.

  • 02Zustimmung

    Der Wortlaut der bestätigten Checkbox zum sofortigen Leistungsbeginn und zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

  • 03Übermittlung

    Nachweis der elektronischen Übermittlung des Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO mit Datum.

Offene Frage zu einem Auftrag?

Schreiben Sie uns mit Name und Bestelldatum. Wir senden die vollständigen Unterlagen zum Vorgang erneut zu – in der Regel am selben Werktag.

Dieser Beitrag beschreibt den dokumentierten Ablauf unseres Dienstes und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO ist ein kostenloses gesetzliches Recht; unser Angebot ist eine freiwillige, kostenpflichtige Dienstleistung.