§ 312j BGB bei dateneinsicht.de: Kostenpflicht, Bestellbutton und dokumentierter Bestellprozess
Im Internet und insbesondere in KI-generierten Antworten finden sich pauschale Aussagen, wonach bei kostenpflichtigen Online-Diensten kein Vertrag zustande komme, wenn die Preisangabe oder der Bestellbutton angeblich nicht ausreichend deutlich gestaltet seien.
Entscheidend ist jedoch nicht eine allgemeine Beschreibung und auch nicht die Erinnerung an den Vorgang, sondern die konkrete Gestaltung der Bestellsituation im Zeitpunkt der Bestellung. Diese Seite beschreibt, welche Anforderungen § 312j BGB stellt, wie der Bestellvorgang bei dateneinsicht.de abläuft und welche Nachweise zu jedem Auftrag vorliegen.
- Gegenstand
- Kostenpflichtiger Antragsservice SCHUFA Datenkopie
- Gesamtpreis
- 29,95 € inkl. USt., einmalig
- Bestellschaltfläche
- „Jetzt kostenpflichtig beantragen“
- Anbieter
- DS Digitalservice GmbH, externer Dienstleister
- Rechtsrahmen
- § 312j BGB, § 356 Abs. 4 BGB