Allein die Tatsache, dass eine Leistung anderswo kostenlos angeboten wird, macht den Einsatz eines privaten Dienstleisters nicht rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt solche Geschäftsmodelle daher bewusst als 'ärgerlich, aber erlaubt'.
Entscheidend sind stattdessen die ordnungsgemäße Verbraucherinformation, der Bestellprozess und die Anforderungen an das Widerrufsrecht. Diese Anforderungen sind in § 312j BGB festgehalten und gelten für jeden kostenpflichtigen Dienst im Fernabsatz.
Eine pauschale Aussage wie 'das ist illegal' oder 'das ist Betrug' ist daher ohne Prüfung des konkreten Bestellvorgangs nicht haltbar. Die Verbraucherzentrale arbeitet vielmehr fallweise, wenn aus ihrer Sicht konkrete Verbraucher durch irreführende Gestaltungen fehlgeleitet wurden.