So funktioniert die SCHUFA-Datenkopie mit dateneinsicht.de – der Ablauf Schritt für Schritt
Wer wissen möchte, welche Daten die SCHUFA über die eigene Person speichert, hat darauf einen gesetzlichen Anspruch. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt, welche Verträge, Konten, Kredite und Zahlungsinformationen gespeichert sind und welche Unternehmen in den letzten Monaten Auskünfte erhalten haben. Viele Menschen schieben den Antrag trotzdem vor sich her: Unsicherheit über das richtige Formular, die Sorge vor einem Abo oder schlicht fehlende Zeit. Genau hier setzt der Antragsservice von dateneinsicht.de an. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf von Anfang bis Ende – transparent und ohne Kleingedrucktes.
Was ist die SCHUFA-Datenkopie überhaupt?
Die Datenkopie ist die Auskunft, die jede Auskunftei auf Verlangen der betroffenen Person erteilen muss. Rechtsgrundlage ist Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Danach haben Sie das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden, zu welchem Zweck, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
Datenkopie und Bonitätsauskunft sind nicht dasselbe
Die Datenkopie dient Ihrer eigenen Information. Sie ist nicht dafür gedacht, sie an Vermieter oder Händler weiterzugeben. Für diesen Zweck bieten Auskunfteien eigene, meist kostenpflichtige Bonitätsnachweise an. Wenn Sie in erster Linie wissen möchten, was über Sie gespeichert ist, ist die Datenkopie der richtige Weg.
Die Datenkopie ist kostenlos – der Service ist eine eigene Leistung
Direkt bei der SCHUFA ist die Datenkopie kostenlos. Das sagen wir auf unserer Bestellseite ausdrücklich und verlinken auf den Direktantrag. dateneinsicht.de ist ein unabhängiger Service der DS Digitalservice GmbH und steht in keiner Verbindung zur SCHUFA Holding AG. Bezahlt wird bei uns nicht die Auskunft selbst, sondern unsere Dienstleistung rund um den Antrag.
Der Ablauf in vier Schritten
Der gesamte Vorgang ist darauf ausgelegt, dass Sie nur wenige Minuten brauchen und anschließend nichts mehr tun müssen, bis die Datenkopie bei Ihnen ankommt.
Schritt 1: Angaben im Formular eintragen
Für das Auskunftsersuchen benötigen wir nur die Angaben, die die SCHUFA zur Zuordnung braucht: Name, aktuelle Adresse und Geburtsdatum. Ein Upload von Ausweisdokumenten an dateneinsicht.de ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Wir erheben bewusst nur, was für den Antrag nötig ist.
Tipp: Frühere Adressen
Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen, kann die Zuordnung bei der Auskunftei länger dauern. Sollte die SCHUFA zur Identitätsprüfung weitere Nachweise benötigen, wendet sie sich direkt an Sie.
Schritt 2: Preis prüfen und kostenpflichtig beauftragen
Vor dem Absenden sehen Sie im Bestellbereich die beauftragte Leistung und den Gesamtpreis von 29,95 € inkl. MwSt. Ein Transparenzhinweis schlüsselt den Betrag in Nettobetrag und Umsatzsteuer auf. Mit einer Checkbox stimmen Sie dem sofortigen Beginn der Leistung zu. Die Bestellung lösen Sie erst mit der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig beantragen“ aus. Ohne diesen Klick entsteht kein Auftrag.
Schritt 3: Erstellung und Übermittlung des Antrags
Unmittelbar nach der Bestellung erstellen wir in Ihrem Namen ein vollständiges Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Zusätzlich enthält es einen allgemeinen Hinweis nach Art. 17 DSGVO, veraltete oder nicht mehr erforderliche Einträge zu prüfen und zu löschen. Das Ersuchen wird elektronisch an die SCHUFA Holding AG übermittelt. Eine technische Eingangsbestätigung dokumentiert die Übermittlung.
Schritt 4: Bestätigung und Workbook
Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Sie enthält den Preis, die Zahlungsinformationen, Ihre Bestelldaten, den Einwilligungstext, den Zeitpunkt Ihrer Zustimmung und der Übermittlung sowie den Zugang zu den digitalen Unterlagen. Dazu gehört unser Workbook, das erklärt, wie Sie die Datenkopie lesen und worauf Sie bei einzelnen Einträgen achten sollten.
Was kostet der Service und wie wird bezahlt?
Der Antragsservice kostet einmalig 29,95 € inklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt bequem auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung. Es gibt keine Testphase, kein Abonnement, keine automatische Verlängerung und kein Kundenkonto, das Sie später kündigen müssten.
Was im Preis enthalten ist
- Erfassung und Prüfung Ihrer Angaben
- Erstellung des Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO
- Allgemeiner Löschhinweis nach Art. 17 DSGVO
- Elektronische Übermittlung an die SCHUFA mit Eingangsbestätigung
- Digitales Workbook mit Erläuterungen und Mustervorlagen
- Dokumentation des gesamten Vorgangs
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie ankommt?
Unser Teil ist in der Regel innerhalb weniger Sekunden nach der Bestellung erledigt: Das Ersuchen ist erstellt und übermittelt. Ab dann liegt die Bearbeitung bei der SCHUFA. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hat sie bis zu 30 Tage Zeit, das Ersuchen zu beantworten. Prüfung, Bearbeitungsdauer und Zustellung der Datenkopie liegen allein im Verantwortungsbereich der SCHUFA. Die Datenkopie erhalten Sie direkt von der SCHUFA, nicht über uns.
Wenn es länger dauert
Verzögerungen entstehen meist bei der Identitätsprüfung, etwa nach einem Umzug oder bei Namensänderungen. In solchen Fällen meldet sich die SCHUFA bei Ihnen. Bei Fragen zu Ihrem Auftrag halten Sie bitte Ihre Rechnungs- oder Auftragsnummer bereit und schreiben an kontakt@dateneinsicht.de.
Und das Widerrufsrecht?
Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Weil wir die Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sofort erbringen, erlischt es mit der vollständigen Leistungserbringung, also mit der Übermittlung des Ersuchens an die SCHUFA (§ 356 Abs. 4 BGB). Darauf weisen wir vor der Bestellung im Checkbox-Text hin. Wer das nicht möchte, kann die Datenkopie jederzeit selbst kostenlos bei der SCHUFA beantragen.
Für wen eignet sich der Service?
Der Service richtet sich an Menschen, die den Antrag schnell und vollständig erledigt haben möchten, ohne selbst Formulare zu suchen oder Anschreiben zu formulieren, und die zusätzlich verständliche Unterlagen zur Auswertung der Auskunft wünschen. Wer gern selbst aktiv wird, findet im Workbook eine Anleitung, wie er die Datenkopie künftig kostenfrei selbst beantragt – ausdrücklich ohne uns.
Kurz zusammengefasst
- Die Datenkopie ist ein gesetzlicher Anspruch und bei der SCHUFA kostenlos.
- dateneinsicht.de übernimmt den Antrag als eigenständige, einmalig berechnete Dienstleistung für 29,95 €.
- Kein Abo, keine Folgekosten, Zahlung auf Rechnung.
- Die SCHUFA beantwortet das Ersuchen innerhalb von bis zu 30 Tagen.
Datenschutz und Sicherheit beim Antrag
Bei einem Auskunftsersuchen geht es um sensible Angaben. Deshalb gilt bei dateneinsicht.de der Grundsatz der Datenminimierung: Erhoben wird nur, was die Auskunftei zur Zuordnung benötigt. Die Übermittlung an die SCHUFA erfolgt elektronisch über gesicherte Kanäle. Jeder Auftrag erhält ein eigenes Auftrags-Token, über das Bestellung, Erstellung und Übermittlung zusammenhängend nachvollziehbar sind.
Welche Nachweise Sie erhalten
Zu jedem Auftrag werden die Bestellsituation, Ihre abgegebenen Erklärungen und die Leistungserbringung dokumentiert. Dazu gehören der Zeitpunkt der Bestellung, der Wortlaut der Bestellschaltfläche, der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn und die technische Eingangsbestätigung der SCHUFA. Diese Angaben finden Sie gesammelt in Ihrer Auftragsbestätigung, sodass Sie den Ablauf jederzeit selbst nachvollziehen können.
Was wir nicht tun
- Wir verkaufen keine SCHUFA-Datenkopie; diese kommt direkt von der SCHUFA.
- Wir legen kein Kundenkonto mit Folgevertrag an.
- Wir verlangen keine Ausweiskopien.
- Wir versprechen keine Löschung von Einträgen, sondern übernehmen den Antrag und liefern Ihnen Werkzeuge für den nächsten Schritt.
Häufige Fragen zum Ablauf
Muss ich die Datenkopie selbst bei der SCHUFA abholen?
Nein. Die SCHUFA versendet die Datenkopie an die im Antrag angegebene Adresse oder stellt sie auf dem von ihr gewählten Weg bereit. Sie müssen nach der Bestellung nichts weiter veranlassen.
Was passiert, wenn ich mich vertippt habe?
Melden Sie sich in diesem Fall möglichst schnell unter Angabe Ihrer Auftragsnummer bei kontakt@dateneinsicht.de. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, wie der Fehler behoben werden kann.
Kann ich den Service mehrfach nutzen?
Ja, jeder Auftrag ist eine eigenständige, einmalige Beauftragung. Viele Kundinnen und Kunden nutzen nach dem ersten Mal jedoch die Anleitung im Workbook und beantragen die Datenkopie künftig selbst – genau dafür ist sie gedacht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ihre SCHUFA-Datenkopie in wenigen Minuten beantragen
Wir erstellen Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO und übermitteln es an die SCHUFA. Einmalig 29,95 € inkl. MwSt., kein Abo, Zahlung auf Rechnung.
Jetzt Datenkopie beantragen