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SCHUFA-Auskunft richtig lesen: Was die einzelnen Angaben bedeuten

6 Min. Lesezeit

SCHUFA-Auskunft richtig lesen: Was die einzelnen Angaben bedeutenKI-generiert
Die Datenkopie liegt im Briefkasten, und auf den ersten Blick wirkt sie wie ein Formular voller Fachbegriffe. Dabei folgt sie einer klaren Struktur. Wer weiß, in welchem Teil welche Informationen stehen, kann in wenigen Minuten prüfen, ob alles stimmt. Dieser Beitrag führt durch die typischen Abschnitte einer Datenkopie und zeigt, worauf es ankommt. Die genaue Gestaltung kann sich im Laufe der Zeit ändern; die Grundbausteine bleiben jedoch dieselben.

Der Aufbau der Datenkopie im Überblick

Eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält im Kern vier Arten von Informationen: Ihre Personalien, die gespeicherten Vertrags- und Zahlungsinformationen, die Anfragen von Unternehmen und – soweit vorhanden – Scorewerte. Hinzu kommen Erläuterungen zu Herkunft und Zweck der Daten.

Personalien

Am Anfang stehen Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften. Prüfen Sie diese Angaben zuerst. Falsche Schreibweisen oder fremde Adressen können ein Hinweis darauf sein, dass Daten verwechselt wurden. Auch frühere Namen, etwa nach einer Heirat, können hier auftauchen.

Vertrags- und Kontoinformationen

Dieser Teil listet Verträge, die von Unternehmen gemeldet wurden: Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasingverträge oder Mobilfunkverträge. Zu jedem Eintrag stehen in der Regel das meldende Unternehmen, die Art des Vertrags und ein Datum. Bei Krediten kann auch die Laufzeit oder ein Betrag angegeben sein.

Positive Einträge sind die Regel

Viele Menschen erschrecken über eine lange Liste. Dabei sind die meisten Einträge neutral oder positiv: Ein ordnungsgemäß geführtes Konto oder ein pünktlich bedienter Kredit zeigt vertragsgemäßes Verhalten. Ein Eintrag allein ist also kein Problem.

Negativmerkmale

Kritisch für die Kreditwürdigkeit sind sogenannte Negativmerkmale, etwa nicht bezahlte, fällig gestellte Forderungen oder gekündigte Kredite wegen Zahlungsverzugs. Solche Einträge sind meist deutlich gekennzeichnet. Prüfen Sie hier besonders genau, ob Sie die Forderung kennen, ob sie inzwischen beglichen ist und ob ein Erledigungsvermerk vorhanden ist.

Anfragen von Unternehmen

Ein eigener Abschnitt zeigt, welche Unternehmen in den vergangenen Monaten Informationen über Sie angefragt haben, zum Beispiel eine Bank bei einer Kreditanfrage oder ein Händler beim Kauf auf Rechnung. Hier sehen Sie auch, an wen Daten übermittelt wurden. Unbekannte Anfragen sind ein guter Anlass nachzufragen.

Konditionsanfrage und Kreditanfrage

Wenn Sie nur Angebote vergleichen, sollte die Bank eine Anfrage nach Kreditkonditionen stellen. Sie dient dem Vergleich. Eine Anfrage für einen konkreten Kredit hat dagegen einen anderen Charakter. Achten Sie darauf, wie Anfragen in Ihrer Datenkopie bezeichnet sind.

Scorewerte

Schließlich kann die Datenkopie Scorewerte enthalten. Ein Score ist eine statistische Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden. Es gibt einen allgemeinen Wert und branchenspezifische Werte, die für Banken, Händler oder Telekommunikationsanbieter berechnet werden. Wichtig: Der Score ist eine Momentaufnahme und kann sich verändern, wenn sich gespeicherte Daten ändern.
Datenkopie mit Notizen und Checkliste prüfen

Schritt für Schritt prüfen: die Checkliste

Gehen Sie die Datenkopie in einer festen Reihenfolge durch. So übersehen Sie nichts.
  1. Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschriften?
  2. Kennen Sie alle aufgeführten Verträge und Konten?
  3. Sind beendete Verträge, etwa gekündigte Kreditkarten, noch als laufend vermerkt?
  4. Gibt es Negativmerkmale – und sind diese berechtigt und aktuell?
  5. Ist bei bezahlten Forderungen eine Erledigung vermerkt?
  6. Kennen Sie alle Unternehmen, die Anfragen gestellt haben?
  7. Wirken die Scorewerte plausibel im Verhältnis zu Ihren Einträgen?

Notizen direkt festhalten

Markieren Sie jeden Punkt, der Ihnen unklar oder falsch erscheint, und notieren Sie, warum. Legen Sie passende Unterlagen dazu, etwa Kontoauszüge, Kündigungsbestätigungen oder Zahlungsbelege. Mit dieser Vorbereitung ist ein späterer Berichtigungs- oder Löschantrag schnell geschrieben.

Wie das Workbook von dateneinsicht.de hilft

Mit jedem Auftrag erhalten Kundinnen und Kunden von dateneinsicht.de Zugang zu einem digitalen Workbook. Es erklärt die Abschnitte der Datenkopie in einfacher Sprache, zeigt, woran man fehlerhafte oder veraltete Einträge erkennt, und enthält Mustervorlagen für Löschungs- und Berichtigungsanträge. Die Vorlagen können Sie jederzeit selbst weiterverwenden.

Was das Workbook nicht ersetzt

Das Workbook ist eine Lese- und Arbeitshilfe. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei strittigen Forderungen oder drohenden Nachteilen kann es sinnvoll sein, eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsbeistand einzubeziehen.

Häufige Missverständnisse

„Jeder Eintrag verschlechtert meinen Score“

Nein. Viele Einträge belegen vertragsgemäßes Verhalten. Entscheidend ist die Gesamtschau, nicht die Zahl der Einträge.

„Die eigene Datenkopie verschlechtert den Score“

Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist Ihr eigenes Recht. Sie dient Ihrer Information und ist keine Anfrage eines Vertragspartners.

„Einmal gespeichert, für immer gespeichert“

Auch Daten bei Auskunfteien unterliegen Speicher- und Löschfristen. Wie lange ein Eintrag gespeichert bleiben darf, hängt von seiner Art ab. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über fehlerhafte Einträge.

Fazit

Die Datenkopie ist kein Rätsel, sondern eine strukturierte Übersicht über Ihre gespeicherten Daten. Wer sie in Ruhe und mit einer Checkliste durchgeht, erkennt schnell, ob alles korrekt ist. Und wer Fehler findet, hat mit der Datenkopie die Grundlage, um eine Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

Ein Beispiel: So könnte eine Prüfung aussehen

Stellen Sie sich vor, Ihre Datenkopie listet vier Einträge: ein Girokonto, eine Kreditkarte, einen Mobilfunkvertrag und einen Ratenkredit für ein Auto. Das Girokonto führen Sie seit Jahren, der Mobilfunkvertrag ist aktuell. Die Kreditkarte haben Sie aber vor zwei Jahren gekündigt, und der Autokredit ist seit einigen Monaten vollständig abbezahlt.

Was Sie in diesem Fall tun

Prüfen Sie, ob die Kreditkarte als beendet vermerkt ist und ob beim Kredit ein Erledigungs- oder Beendigungsdatum steht. Fehlt diese Angabe, legen Sie die Kündigungsbestätigung der Bank und die Bestätigung über die vollständige Rückzahlung bereit. Mit diesen Belegen können Sie eine Vervollständigung nach Art. 16 DSGVO verlangen, entweder bei der Auskunftei oder beim meldenden Unternehmen.

Unbekannte Anfrage entdeckt?

Taucht im Anfrageteil ein Online-Händler auf, bei dem Sie nie bestellt haben, notieren Sie Datum und Namen. Fragen Sie beim Unternehmen nach, auf welcher Grundlage die Anfrage erfolgte. In seltenen Fällen kann eine solche Anfrage ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch sein.

Wie oft sollte man die Datenkopie prüfen?

Eine feste Regel gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Blick vor größeren finanziellen Entscheidungen, etwa vor einem Kreditantrag, einer Baufinanzierung oder der Wohnungssuche. Auch nach einem Umzug, einer Namensänderung oder dem Abschluss eines Kredits lohnt es sich, zu prüfen, ob alles richtig übernommen wurde. Viele Menschen machen es sich zur Gewohnheit, ihre Daten einmal im Jahr anzusehen.

Unterlagen sicher aufbewahren

Die Datenkopie enthält viele persönliche Informationen. Bewahren Sie sie sicher auf und geben Sie sie nicht ungeprüft an Dritte weiter. Für Vermieter oder Vertragspartner gibt es eigene, kompaktere Nachweise.

Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

  • Negativmerkmal: Eintrag über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten, etwa eine unbezahlte fällige Forderung.
  • Erledigungsvermerk: Hinweis, dass eine Forderung beglichen wurde.
  • Score: Statistischer Wert zur Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit.
  • Anfrage: Abruf von Informationen durch ein Unternehmen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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