BGH zum SCHUFA-Score: Erklärung der Score-Logik nur nach einem Nachteil
Wie entsteht mein SCHUFA-Score, und habe ich ein Recht darauf, die Berechnung erklärt zu bekommen? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Parallelverfahren beschäftigt. Am 21. Oktober 2026 hat der I. Zivilsenat entschieden (Az. I ZR 227/25, I ZR 228/25, I ZR 229/25 und I ZR 230/25; Pressemitteilung Nr. 198/2026). Die SCHUFA hat ihre Revisionen gewonnen, endgültig erledigt ist der Streit aber nicht. Dieser Beitrag fasst zusammen, was bekannt ist.
Worum ging es in den Verfahren?
Vier Privatpersonen hatten die SCHUFA verklagt, ihnen zu erklären, wie ihre Scorewerte berechnet werden. Gegenstand waren Auskünfte aus dem Jahr 2023, die noch auf älteren Score-Modellen beruhten. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte den Klägern zuvor in wesentlichen Teilen recht gegeben.
Was ist ein Score?
Die SCHUFA bildet Scorewerte mit einem mathematisch-statistischen Verfahren. Banken, Online-Händler oder Telekommunikationsunternehmen nutzen sie als Einschätzung, wie zuverlässig eine Person künftig zahlen wird. Gerade weil der Score über Kredite, Leasing- oder Mobilfunkverträge mitentscheiden kann, ist die Frage nach seiner Nachvollziehbarkeit so wichtig.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH hat die vier Urteile des OLG Dresden aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Nach der Darstellung von Fachanwälten setzt der Anspruch auf Erklärung der Score-Logik nach Art. 15 DSGVO voraus, dass der Score eine nachteilige Entscheidung eines Unternehmens maßgeblich geprägt hat, etwa die Ablehnung eines Kredits. Die bisherigen Feststellungen des OLG Dresden trugen die Verurteilung nach Auffassung des BGH nicht, weil die Maßgeblichkeit der Scores nicht festgestellt worden war.
Beweiserleichterung für Betroffene
Fachanwälte heben hervor, dass der BGH Betroffenen beim Nachweis dieser Maßgeblichkeit eine Beweiserleichterung zugesteht. Wer also eine Ablehnung erlebt hat und den Score als Ursache vermutet, muss die genaue Rolle des Scores nicht vollständig selbst beweisen. Die genaue Reichweite wird sich aus den schriftlichen Urteilsgründen und den neuen Verhandlungen in Dresden ergeben.
Profiling und automatisierte Entscheidung
Der BGH befasst sich auch mit Art. 22 DSGVO, der automatisierte Einzelentscheidungen einschließlich Profiling regelt. Nach Berichten der Deutschen Vereinigung für Datenschutz sieht der Senat im Handeln der SCHUFA im konkreten Fall die Merkmale eines Profilings im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO und einer Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO. Das knüpft an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023 an, nach dem schon die Erstellung des Scores eine solche Entscheidung sein kann, wenn er für den Vertragsschluss maßgeblich ist.
Wie reagiert die SCHUFA?
Die SCHUFA begrüßt das Urteil und sieht ihre Auskunftspraxis in zentralen Punkten bestätigt. Sie hat angekündigt, das Urteil zu analysieren und die Datenkopie weiterzuentwickeln, sofern die konkretisierten Anforderungen nicht ohnehin schon erfüllt sind. Seit März 2026 nutzt die SCHUFA zudem ein neues Score-Modell, das sie als transparenter beschreibt.
Was ändert sich ab dem 20. November 2026?
Ab dem 20. November 2026 gilt der neue § 37a BDSG. Er ersetzt den bisherigen § 31 BDSG und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 eingeführt.
Neue Auskunftsrechte
Nach § 37a Abs. 4 BDSG müssen Auskunfteien auf Verlangen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form mitteilen,
- welche Daten und Kriterien in den Score eingeflossen sind,
- wie die einflussreichsten Kriterien gewichtet sind,
- was der konkrete Wert bedeutet und
- an wen er übermittelt wurde.
Kein vorheriger Nachteil nötig
Der Wortlaut von § 37a Abs. 4 BDSG knüpft das Auskunftsverlangen nicht an eine vorausgegangene Ablehnung. Ob und wie sich die Vorschrift auf die zurückverwiesenen Verfahren auswirkt, ist offen. Fachanwälte empfehlen, ein Verlangen nach dem 20. November 2026 erneut zu stellen und ausdrücklich auf § 37a Abs. 4 BDSG zu stützen, wenn heute keine nachteilige Entscheidung belegt werden kann.
Bestimmte Daten bleiben außen vor
Zusätzlich dürfen bestimmte Daten nicht mehr in den Score einfließen, etwa Daten aus sozialen Netzwerken oder über Kontobewegungen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihnen ein Vertrag verweigert wurde
- Bewahren Sie die Ablehnung schriftlich auf, mit Datum und Unternehmen.
- Fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und prüfen Sie, welcher Score an dieses Unternehmen übermittelt wurde.
- Verlangen Sie unter Hinweis auf die Ablehnung eine Erklärung der Score-Berechnung.
Wenn Sie einfach wissen wollen, wo Sie stehen
Die Datenkopie zeigt Ihnen Ihre gespeicherten Daten und Scorewerte jederzeit. Ab dem 20. November 2026 kommen die erweiterten Rechte aus § 37a BDSG hinzu.
Fazit
Der BGH hat den Anspruch auf eine Erklärung der Score-Logik an einen konkreten Nachteil geknüpft, Betroffenen aber den Nachweis erleichtert. Mit § 37a BDSG wird die Transparenz ab dem 20. November 2026 gesetzlich ausgebaut. Wer seine Rechte nutzen will, beginnt mit der eigenen Datenkopie.
Quellen
Stand: 1. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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