BGH zu Positivdaten: Mobilfunkanbieter dürfen Vertragsdaten an die SCHUFA melden
Wer einen Handyvertrag abschließt, denkt selten an die SCHUFA. Doch auch Mobilfunkanbieter melden Daten an Auskunfteien, und zwar nicht nur bei unbezahlten Rechnungen. Ob sie auch sogenannte Positivdaten übermitteln dürfen, war jahrelang umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu im Verfahren VI ZR 431/24 entschieden; die Pressemitteilung stammt vom 12. November 2025.
Was sind Positivdaten?
Positivdaten sind Informationen über bestehende Verträge, etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die etwa unbezahlte Rechnungen betreffen, haben sich Betroffene bei Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen.
Warum sie trotzdem sensibel sind
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass auch Positivdaten schützenswert sind. Aus der Zahl der Verträge oder häufigen Vertragswechseln können Unternehmen Schlüsse ziehen, die sich auf künftige Vertragsabschlüsse auswirken.
Der Hintergrund des Verfahrens
Die Verbraucherzentrale NRW hatte in mehreren Verfahren gegen Telekommunikationsunternehmen geklagt, die Positivdaten an die SCHUFA übermittelt hatten. Das Verfahren vor dem BGH richtete sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2024 (Az. 20 U 51/24). Zwei weitere Verfahren waren zuvor rechtskräftig abgeschlossen worden: vor dem OLG Köln (Urteil vom 3. November 2023, Az. 6 U 58/23) und vor dem OLG München (Urteil vom 3. April 2025, Az. 6 U 2414/23 e).
Die Entscheidung des BGH
Der BGH bestätigt die Auffassung des OLG Düsseldorf. Die Übermittlung von Positivdaten durch Telekommunikationsunternehmen an die SCHUFA kann auf das überwiegende berechtigte Interesse der Anbieter an einer hinreichenden Betrugsprävention gestützt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und ist damit zulässig.
Betrugsprävention als Grund
Gemeint sind insbesondere Fälle, in denen Kunden über ihre Identität täuschen oder binnen kurzer Zeit bei verschiedenen Anbietern mehrere Mobilfunkverträge abschließen, etwa um an die teuren Geräte zu gelangen, die mit den Verträgen überlassen werden.
Was nicht entschieden wurde
Das Urteil betrifft ausschließlich die Weitergabe der Daten an die Auskunftei. Nicht Gegenstand war die Frage, ob die SCHUFA die Positivdaten rechtmäßig verarbeitet, etwa ob sie in das allgemeine Bonitätsscoring einfließen dürfen.
Die Position der SCHUFA
Die SCHUFA hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW seinerzeit erklärt, keine Positivdaten von Telekommunikationsunternehmen mehr entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das Urteil kein Freifahrtschein, Positivdaten für das allgemeine Scoring zu verwenden.
Der EuGH könnte das letzte Wort haben
Das Landgericht Lübeck hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA geäußert und sich im Herbst 2025 an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Wie der EuGH entscheidet, ist offen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Verträge in der Datenkopie prüfen
Schauen Sie in Ihrer Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nach, welche Mobilfunkverträge gespeichert sind und ob die Angaben stimmen.
Falsche Angaben korrigieren lassen
Sind Verträge aufgeführt, die Sie nicht kennen, oder fehlen Angaben zur Beendigung, können Sie die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen. Ein unbekannter Vertrag kann zudem ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch sein.
Neues Scoring-Recht beachten
Ab dem 20. November 2026 regelt der neue § 37a BDSG das Scoring. Er gibt Betroffenen zusätzliche Auskunftsrechte darüber, welche Daten und Kriterien in einen Score eingeflossen sind.
Fazit
Mobilfunkanbieter dürfen Positivdaten zur Betrugsprävention an die SCHUFA übermitteln. Ob diese Daten auch in den Bonitätsscore einfließen dürfen, hat der BGH nicht entschieden; hier könnte der EuGH Klarheit bringen. Ein regelmäßiger Blick in die eigene Datenkopie hilft, den Überblick zu behalten.
Quellen
Stand: 1. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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