Die Schufa ist in Deutschland die zentrale Auskunftei für Bonitätsinformationen und spielt eine große Rolle, wenn es um Kreditvergabe, Handyverträge oder Mietverträge geht. Doch wie lange darf die Schufa deine Daten speichern, insbesondere nachdem eine Forderung beglichen wurde?
Mit dem BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. I ZR 97/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Grundsätze zur Speicherpraxis von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa klargestellt — und dabei vor allem betont, dass eine Einzelfall-Interessenabwägung entscheidend ist.
In diesem Artikel erklären wir dir:
Was das Urteil bedeutet
Wie lange Schufa-Daten grundsätzlich gespeichert werden können
Wie du deine Daten prüfen oder löschen lassen kannst
Die Schufa sammelt Daten über dein Zahlungsverhalten, bestehende Verträge und Kreditaktivitäten, um Unternehmen eine Einschätzung deiner Bonität zu geben. Dazu gehören:
Positive Informationen (z. B. laufende Konten oder Kreditkarten)
Negative Informationen (z. B. Zahlungsausfälle, Mahnverfahren)
Informationen über Ratenzahlungen, Kredite, Girokonten
Diese Daten helfen Banken, Vermietern und anderen Vertragspartnern, Risiken besser zu beurteilen. Allerdings können negative Einträge deine Chancen bei Finanzierungen oder Verträgen stark verschlechtern.
Die DSGVO schreibt keine festen Speicherfristen vor, sondern verlangt eine rechtmäßige Abwägung zwischen berechtigtem Interesse und dem Persönlichkeitsrecht.
In einem genehmigten Code of Conduct der Auskunfteien wurde eine Löschung nach etwa 3 Jahren nach Begleichung von Forderungen vorgesehen.
In bestimmten Fällen (z. B. frühzeitige Begleichung innerhalb von 100 Tagen ohne weitere Negativdaten) kann die Speicherdauer auch 18 Monate betragen.
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 entschieden:
Die Schufa und andere Auskunfteien sind nicht verpflichtet, Daten über erledigte Zahlungsstörungen sofort nach Begleichung der Forderungen zu löschen.
Die Vorschriften zur sofortigen Löschung im öffentlichen Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) gelten nicht automatisch für private Auskunfteien.
Entscheidend ist eine Einzelfall-Interessenabwägung nach der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. f):
Die Schufa darf Daten soweit speichern, wie ein berechtigtes Interesse besteht.
Dieses darf nicht automatisch alle Interessen der betroffenen Person überwiegen.
💡 Die Richter betonten, dass genehmigte Verhaltensregeln (z. B. dreijährige Speicherdauer) grundsätzlich zulässig sind — aber nicht starr und ohne Einzelfallprüfung angewendet werden dürfen.
Das Verfahren wurde nach dieser Grundsatzentscheidung an das OLG Köln zurückverwiesen, um den konkreten Fall unter Berücksichtigung der BGH-Leitsätze neu zu entscheiden.
Eine automatische Löschung nach einem festen Zeitraum würde Daten entfernen, die für die Bonitätsbewertung weiterhin relevant sein könnten — zum Beispiel weil sie Hinweise auf wiederkehrende Zahlungsprobleme geben.
Andererseits schützt die DSGVO deine Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, sodass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen.
Die Entscheidung des BGH schafft daher keinen Freibrief für unbegrenzte Speicherung, sondern fordert eine transparente Abwägung der Interessen.
Für dich als Verbraucher gilt:
Die Schufa kann negatives Zahlungsverhalten auch nach Begleichung speichern, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Du hast das Recht auf Auskunft deiner gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Du kannst Überprüfung oder Löschung verlangen, wenn die weitere Speicherung nicht gerechtfertigt ist.
👉 Es lohnt sich, deine Schufa-Daten regelmäßig zu prüfen.
Du kannst eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
Wenn du Fehler oder veraltete Einträge findest:
Widerspruch einlegen und eine Überprüfung verlangen
Belege einreichen (z. B. Zahlungsnachweise)
Wenn die Schufa sich weigert, Daten zu löschen, kann eine professionelle Rechtsberatung bei Anwälten oder Verbraucherzentralen helfen.
Das BGH-Urteil I ZR 97/25 stärkt die Rechte von Verbrauchern, indem es klarstellt, dass es keine starre Löschfrist mehr gibt, sondern eine individuelle Interessenabwägung entscheidend ist.
➡️ Für dich heißt das:
Regelmäßig Schufa-Daten prüfen
Rechte nach DSGVO aktiv nutzen
Gegebenenfalls Löschung oder Korrektur einfordern
Bleibe informiert und schütze so deine Bonität und finanzielle Freiheit.
Jetzt Selbstauskunft bestellen
gem. Artikel 15 DSGVO

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